Alarmzeichengeber AT 512 und AT 612
Abbildungen: Debeg (2) und H. Busch (1)  - © Heinrich Busch, Hambergen

Auf Schiffen mit MW-Telegrafieausrüstungspflicht musste ein selbsttätiges Alarmzeichentastgerät installiert sein. (Schiffssicherheitsvertrag London 1948). Aufgabe des Gerätes ist, im Seenotfall wahlweise über den Haupt- oder Notsender das Alarmzeichen zu tasten. Dieses Zeichen dient zur Auslösung der Auto- Alarmempfänger, die zur Pflichtausrüstung gehörten, wenn keine Dauer-Funkwache auf 500 kHz gegangen wurde. 
Oben links und mitte:  Der Alarmzeichengeber AT 512 besteht im wesentlichen aus einem mechanischen Federtriebwerk, das mit dem Knebel aufgezogen wird, und einem Relaiskontakt der parallel zum Tasteingang des Haupt- und Notsenders liegt. Das Gerät wurde entweder in Einbauform (Foto oben links) oder in einem separaten Gehäuse (Foto oben mitte) bis 1962 geliefert. 
Oben rechts:  Der Alarmzeichengeber AT 612 wurde nach 1962 gebaut. Statt der Antriebsfeder wird ein aus der 24V-Notbatterie gespeister Motor verwendet. Das AT 612 hat einen Schalter zur Auswahl zwischen Haupt- und Notsendebetrieb und eine Kontrolllampe. Es wird durch einen  Taster ausgelöst. Eine Fehlbedienung war dadurch möglich, dass man nicht den richtigen Sende auswählte.
Bildnachweis:

Abb.1  Urheber gem.§7 Urh.G.: Heinrich Busch, Berne
Abb.2 und Abb.3  Quelle: Prospekte der Debeg  (Urheber dort nicht benannt / Mit freundl. Genehmigung der Niederlassung Bremen, Hohentorshafen / 1999)
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Version: 26-Jan-01 / Rev.: 07-Jun-11 / 11-Apr-15 / HBu